Teilnahmebedingungen
für Live-Rollenspiele der Finsterkamm - Kampagne
- Die
Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche im Zusammenhang
mit Veranstaltungen des Alveran-LARP e.V. möglichen Belange.
- Veranstalter
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der
Alveran-LARP-Projekt e.V. c/o Martin Becker, Sommerweg 9,
34270 Schauenburg.
- Der
Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und
insbesondere der daraus resultierenden Risiken und
psychischen Belastungen bewußt (Nacht- &
Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, Darstellung
von Grusel- und Horrorszenen etc.).
- Der
Teilnehmer sichert dem Veranstalter mit Abschluß des
Vertrages zu, daß er unter keinerlei Psychosen, Phobien oder
ähnlichen psychischen Einschränkungen leidet.
- Teilnehmer,
die dem Veranstalter psychische Einschränkungen im Sinne der
Ziff. 4 verschweigen, können von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden, ohne daß der Veranstalter einer
Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch
nicht anteilig) hat.
- Der
Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die
geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine
Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu
unterziehen.
- Der
Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für
sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten
Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern
außerhalb von dafür vorgesehen Feuerstätten, das Benutzen
von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie
insbesondere Drogenkonsum und übermäßiger Alkoholkonsum.
- Eine
Teilnahme von nicht volljährigen Personen an der
Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung der
Erziehungsberechtigten und nach schriftlicher Bestätigung
durch den Veranstalter möglich. Personen unter 16 Jahren
sind von Veranstaltungen, die nicht explizit als für Kinder
geeignet eingestuft sind, ausgeschlossen.
- Den
Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen
ist Folge zu leisten.
- Die
veranstaltungsbezogenen Vorschriften dieser
Teilnahmebedingungen sind Anweisungen des Veranstalters im
Sinne von Ziff. 9.
- Teilnehmer,
die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen –
insbesondere Alkohol im Übermaß oder Drogen konsumieren -,
andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des
Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen nicht folge
leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden,
ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung
des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig) hat.
- Der
Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, die
lediglich Folge veranstaltungstypischer Teilnahmerisiken
sind.
- In
sonstigen Schadensfällen ist die Haftung des Veranstalters
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig gehandelt haben.
- Der Höhe
nach ist die Haftung des Veranstalters auf die Deckungssumme
seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung begrenzt.
- Für vom
Teilnehmer selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige
Verursacher. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern eine
Personen-Privat-Haftpflichtversicherung und setzt diese
daher voraus.
- Der
Teilnehmer darf als Selbstversorger Speisen und Getränke auf
Veranstaltungen mitbringen. Das Mitbringen von alkoholischen
Getränken in größeren Mengen ist allerdings aus
Sicherheitsgründen untersagt.
- Teilnehmer,
die entgegen Ziff. 16 alkoholische Getränke in großen Mengen
mitbringen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen
werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur
Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages (auch nicht anteilig)
hat.
- Die
Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich
vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von
Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebeitrags von der
Veranstaltung auszuschließen.
- Der
Teilnehmer kann bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn
von seiner Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall wird ein
Betrag in Höhe von 50% des Teilnehmerbetrages zur Deckung
der durch den Rücktritt entstandenen Unkosten fällig. Dieser
Betrag wird mit dem Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers
verrechnet.
- Ein
späterer Rücktritt des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
- Bei
Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig
zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine
Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
- Die
Rücktrittserklärung hat schriftlich oder per Email zu
erfolgen.
- Bei
Nichtteilnahme ohne Rücktritt besteht kein Anspruch des
Teilnehmers auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.
- Der
Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung ohne Angabe
von Gründen abzusagen. Im Falle der Absage ist die Haftung
des Veranstalters auf die Rückgewähr der Teilnehmerbeitrages
beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Teilnehmerplätze
sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert
sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine
andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung
teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der
besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des
Veranstalters.
- Die
Zahlung des Teilnahmebeitrages erfolgt im voraus.
- Eine
Anmeldebestätigung des Veranstalters ist für diesen erst
nach Zahlung des Teilnehmerbeitrages bindend.
- Sollte
ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des
Teilnehmerbeitrages eine Rücklastschrift erfolgen, so hat
der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
- Der
Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine nach Geschlechtern
getrennte Unterbringung.
- Bei
Anmeldungen im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet
der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser
Verpflichtung als Gesamtschuldner.
- Alle
Rechte an Ton-, Film-, und Videoaufnahmen sowie an Fotos
bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Alle
Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom
Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und
Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Aufnahmen
seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
- Jede
öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von
Aufnahmen, auch Nachbearbeitung, ist nur mit vorherigem
schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
- Eingeschicktes
Material zum oder über die Spielfigur des Teilnehmers geht
ins Eigentum des Veranstalters über.
- Es dürfen
nur vom Veranstalter zugelassene Spielfiguren dargestellt
werden.
- Die
Darstellung von sexuellen Handlungen und sexueller Gewalt im
weitesten Sinne ist grundsätzlich untersagt.
- Der
Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an allen
während der Veranstaltung durchgeführten Aktionen.
- Mit
Abschluss des Vertrages stimmt der Teilnehmer einer
elektronischen Speicherung seiner Daten durch den
Veranstalter zu.
- Ergänzungen,
Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher
Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die
Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Sofern
eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen
unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des
Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall
der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung,
die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten
kommt und rechtlich zulässig ist.
- Es gelten
die Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand
sind – soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann –
in Kassel.
Fassung
gültig ab dem 15. Januar 2005,
angepasst
an die Anforderungen der Finsterkamm-Orga am 02. November 2013.
- Anmeldeformular
zu Finsterkamm 11 (.pdf) -
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Online-Anmeldung
(Chara-Tool) -
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